top of page

Dienstleistungen

01. Jahresabschluss

Jahresabschluss

Damit Sie sich auf das Wesentliche, nämlich Ihr Unternehmen, konzentrieren können erstellen wir für Sie:

  • Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

  • Einnahme-/Überschussrechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG

Mit Ihrem Einverständnis veröffentlichen wir Ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger.

Zum Abschluss eines Geschäftsjahres erhalten Sie eine kompetente Besprechung des Jahresabschlusses. Gern betreuen wir auch Besprechungen Ihres Jahresabschlusses mit Ihren Gesellschaftern.

Darüber hinaus erarbeiten wir für Sie und mit Ihnen Zwischenbilanzen sowie Ergänzungsbilanzen oder auch Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen.

Händedruck

Zusammenarbeit

Das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberatern und Mandanten ist die Basis einer guten Zusammenarbeit. Wir nehmen uns Zeit für Sie; Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.

bottom of page